Verkehrsrecht für Radfahrer - ein Ratgeber

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Helmut
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Verkehrsrecht für Radfahrer - ein Ratgeber

Beitragvon Helmut » 28.01.2015, 07:22

Einen Ratgeber über Verkehrsrecht für Radfahrer hat die Deutsche Anwaltshotline herausgegeben.

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/R ... ahrrad.pdf
Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden.
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Kiezkicker
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Beitragvon Kiezkicker » 29.01.2015, 14:44

Über die Rechte von Radfahrern erfährt man in dem Papier wenig, auch wenig über die Rechtspraxis usw. Das ist im Prinzip nur wieder die Auflistung der üblichsten "Verstöße" und Vorurteile in Bezug aufs Radfahren im Straßenverkehr. Dr. Kettler (http://recht-für-radfahrer.de/index.html) fehlt bezeichnenderweise in der Anwaltsliste.
Radfahrer sind keine besseren Menschen. Sie haben nur das bessere Verkehrsmittel.
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VeloC
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Beitragvon VeloC » 29.01.2015, 21:40

Genau das habe ich beim Lesen auch gedacht! Ich fand es ja schon nett, dass sie wenigstens auf § 5, Abs. 8 StVO hingewiesen haben, von wegen rechts vorbeifahren an stehenden Autoschlangen vor der Ampel. Das ist bereits mehr, als meine Tochter gerade in der Fahrschule lernt. In den dicken fetten Theorieunterlagen, die sie derzeit durchpaukt, gibt es genau zwei Hinweise auf die Rechte von Radfahrern: 1) dass ein Radweg nur benutzt werden muss, wenn ein entsprechendes blaues Schild das vorschreibt, 2) dass ein geradeaus fahrender Radfahrer Vorfahrt vor einem abbiegenden Autofahrer hat (immerhin!).

Dass aber z.B. ein Radfahrer auf einem benutzungspflichtigen Radweg, der seinem Ende entgegenläuft, sich rechtzeitig auf die Straße einordnen darf und sollte, und dabei auch eine durchgezogene Linie ganz legal überfahren darf, weiß so gut wie niemand. Zwei Beispiele finden sich in Folge 6 von Essen auf Rädern. Selbst dort gibt es keinen Hinweis, dass man diese beiden fiesen Stellen als Radfahrer besser bewältigen könnte, ohne sich verkehrswidrig zu verhalten.

Kein Wunder, dass die Mehrzahl der reinen Autofahrer überzeugt ist, Radfahrer würden sich konstant regelwidrig verhalten. Die Fahrschulausbildung schafft da offenbar keine Abhilfe, und dieses Infoblättchen ebenso wenig.

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