https://www.schuldnerberatung.de/sachpfaendung/Nicht pfändbare Gegenstände sind in § 811 der Zivilprozessordnung (ZPO) aufgelistet.
Als pfändungsfreie Gegenstände gelten demnach:
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Haushalt des Schuldners, die für ein einfaches Leben benötigt werden (Kleidung, Möbel und anderer Hausrat, Fernseher, Radio etc.)
Dinge, die für die Ausbildung oder die Ausübung der Erwerbstätigkeit notwendig sind
Pfändbare Gegenstände & Austauschpfändung von an sich unpfändbaren Dingen
Hochwertige Sachen und Luxusgüter unterliegen in der Regel immer der Sachpfändung. Zwar stehen dem Vollstreckungsschuldner bestimmte Gegenstände für eine angemessene Lebensführung zu. Hierfür genügen jedoch meistens einfache, nicht allzu teure Dinge.
Ich denke Canyon Rad ist ja Luxusgüter...so werden sie es also auch nehmen? Hat jemand eine Erfahrung damit? Ich werde auf jeden Fall einen Schuldnerberatung finden, aber ich möchte auch eine andere Meinung hören.
Ich danke euch.
LG