Wichtiges Urteil: Wer hätte das gedacht?

Benutzeravatar
Con-Rad
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 346
Registriert: 26.07.2011, 23:28
Wohnort: Klecken
Kontaktdaten:

Wichtiges Urteil: Wer hätte das gedacht?

Beitragvon Con-Rad » 20.12.2009, 11:48

Heute habe ich ein Urteil vom Landgericht erhalten, das einige Wichtigkeit für Rennradfahrer hat. Im Frühjahr wurde mir bei bestem Wetter auf der Umgehungsstraße Ramelsloh die Vorfahrt genommen. Es folgte ein eleganter Gleitflug über den Kofferraum eines alten Mercedes mit anschließender graziöser Landung. Schrammen, einige Tage humpeln, Schäden an Rad und Kleidung. Alles zusammen etwa 2000,- . Schuldfrage: Eindeutig!

Ich nahm mir also einen als Experten empfolenen Anwalt um die Versicherung etwas aufzumuntern und erhielt alsbald ein Schreiben vom Anwalt des Eigentümers des Wagens. Eine Forderung über ca. 400 €. Begründung: 30% Schuldanteil wegen Nichtbenutzung des linksseitigen Radweges bei ca. 1.300,- € Reperaturkosten wegen Schrammen am Kofferraum.

Ich habe zunächst auf solchen Unfug nicht reagiert. Postwendend berechnete auch die gegnerische Versicherung 30 % Mithaftung mit gleicher Begründung und zahlte dementsprechend nur 70 %.

Mein Anwalt riet mir, das zu akzeptieren. Der Anwalt des Autobesitzer wurde nach einigen von mir unbeantworteten Schreiben biestig und ich erhielt Post vom Gericht. Ich wiedersprach. Inzwischen liegt das Urteil vor.

Die lehrreiche Geschichte bekommt ihr ausführlich und detailliert nach Weihnachten. Zuerst interessiert mich Eure Meinung: 30 % Mithaftung wegen Nichtbenutzung des Radwegs, ja oder nein?

Ratselhafte Weihnachten
wünscht Con-Rad
Die ganze Warheit mit Bildern unter:
www.radsport-buchholz.de
GC
B-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 73
Registriert: 12.07.2009, 20:45
Wohnort: NOK

Beitragvon GC » 20.12.2009, 12:19

Moin,

Die Frage ist , wie waren die Licht- und Wetterverhältnisse?
Wie war dort der Radweg ausgebaut?
Hattest Du ggf. Beleuchtung am Rad?

Das sind Sachen, die sollten wir dann schon wissen.

Allerdings denke ich, daß die gegnerische Versicherung 100 % übernimmt.
Benutzeravatar
crossover
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 103
Registriert: 08.12.2008, 19:21
Wohnort: nienburg

Beitragvon crossover » 20.12.2009, 12:29

mir stellt sich zuallererst die frage, inwieweit du zur benutzung des linksseitigen radweges verplichtet gewesen bist.
sollte dies der fall sein, geht das urteil wohl in ordnung, ganz gleich wie unsinnig und manchmal auch gefährlich die benutzung eines radweges für rennradfahrer auch sein mag.
der Berg ist mein Feind

Klickstu:
http://radsport.esv-fortuna-celle.de
Benutzeravatar
Grotefend
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 519
Registriert: 29.05.2007, 19:17
Wohnort: Hamburg-Bahrenfeld

Beitragvon Grotefend » 20.12.2009, 12:43

Nur so auf die Schnelle und ohne Details des Herganges zu kennen:
Die Vorfahrt - welche du ja nach deinen Angaben hattest - geht grundsätzlich nicht unter. Auch dann nicht, wenn der Vorfahrberechtigte sich auf der Vorfahrstraße regelwidrig benimmt, also z. B. links statt rechts fährt, die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, verbotswidrig überholt oder ähnliches tut. Seine Vorfahrt behält er.

Die Haftungsfrage ist davon ggf. aber abweichend zu beurteilen. Ganz frei von Haftung bist du nur dann, wenn der Unfall für dich ein "unabwendbares Ereignis" war. Wenn dir also eine Mithaftung unterstellt wird, müßten im konkreten Fall besondere Umstände vorliegen. Dabei muß man wissen, daß die Versicherungen sich gern untereinander darauf verständigen, gegenseitiges Mitverschulden anzunehmen. Dann können sich nämlich beide aus dem Schadensfreiheitsrabatt "bedienen" (Was in deinem Fall zwar keine Rolle spielt, doch die Sachbearbeiter haben dies so verinnerlicht oder sind "von oben" so unter Druck gesetzt, daß sie Mitverschulden fast schon als Regelfall annehmen).

Also: Laß dich nicht unterkriegen. Wie sagte schon in Potsdam der Müller Arnold, als er mit dem Alten Fritz im Streit lag: "Es gibt noch Richter in Berlin".

Gruß und ein Frohes Fest
Grotefend
Sonne in den Speichen sieht nur, wer sein Rad bewegt.
Benutzeravatar
Con-Rad
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 346
Registriert: 26.07.2011, 23:28
Wohnort: Klecken
Kontaktdaten:

Fakten

Beitragvon Con-Rad » 20.12.2009, 13:13

Da ich das Urteil bereits kenne, habe ich den Fall auf die nötigsten Fakten geschrumpft.
Die ganze Posse ist viel komplizierter, blöder, närrischer.
Abgesehen von den verschiedenen Komponenten urteilt das Gericht grundsätzlich und ist daher für uns Radler wichtig.
Da in solchen Fällen auch von Fachleuten viel halbverdautes geäußert wird, ist das verworrene Problem oft interessanter als das klare Urteil.

Um Euch zu ermuntern innerhalb weiser Abhandlungen ein klares Ja oder Nein unterzubringen, werde ich unter den "Klaren Köpfen" eine kleine Aufmerksamkeit verlosen.
Viel Vergnügen!
Die ganze Warheit mit Bildern unter:
www.radsport-buchholz.de
Benutzeravatar
Grotefend
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 519
Registriert: 29.05.2007, 19:17
Wohnort: Hamburg-Bahrenfeld

Beitragvon Grotefend » 20.12.2009, 13:21

Falls du mich angesprochen hast, will ich mich zu einer deutlichen Aussage hinreißen lassen: Allein die Nichtbenutzung des Radweges, sofern sie durch Verkehrszeichen überhaupt angeordnet war, begründet keine Mithaftung.
Grotefend
Sonne in den Speichen sieht nur, wer sein Rad bewegt.
weicjo
B-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 74
Registriert: 11.04.2006, 08:07
Wohnort: Am Fuße des Kösterberges

Beitragvon weicjo » 20.12.2009, 14:03

Ok, ich werde es klar formulieren:

Du bist komplett von jeder Mitschuld freigesprochen worden und erhälst vollen Schadenersatz von der Versicherung, die Gegenpartei trägt die Kosten der Verhandlung.

Gegen den Mercedes Fahrer wird wg. fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, erhält eine Geldstrafe und 1-3 Punkte in Flensburg.

Das blöde an solcher Geschichte ist immer, dass man sich sooo lange damit rumschlagen und ärgern muß. Das finde ich immer am Schlimmsten.

Hauptsache Du hast nichts bleibendes davongetragen.

Gruß - Joerg

P.S. Ich bin kein Anwalt und arbeite auch nicht für eine Versicherung :-)
Benutzeravatar
clemme
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 137
Registriert: 01.08.2006, 06:26
Wohnort: hamburg-lohbrügge

Beitragvon clemme » 20.12.2009, 15:21

moin
von mir auch auch ein ganz klares "nicht schuldig!"
mecklenburger seenrunde 2014
paris-roubaix 2010
e3 2010
wallonischer pfeil 2009
ronde van vlaanderen 2008
amstel gold 2007
styrkeproeven(troslo) 2006
vätternrundan 2005/2008
Benutzeravatar
Fülle
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 522
Registriert: 12.04.2006, 08:33
Wohnort: Hamburg-Lemsahl

Beitragvon Fülle » 20.12.2009, 16:07

Ich denke auch, dass du in vollem Umfang Recht bekommen hast.
mcsnoop
Hobby-Schreiber
Beiträge: 15
Registriert: 27.11.2009, 23:04

Beitragvon mcsnoop » 20.12.2009, 18:42

Mit dem Schuld oder nicht ist immer so eine Sache.

WENN ein Radweg vorhanden und benutzbar ist, MUSS dieser auch genutzt werden. In den letzten 5 Wochen wurde ich fast 3 mal umgenietet und IMMER wurde mir die Vorfahrt genommen. Trotz IQ Speed und Radweg. Aber das nur nebenbei.

Aber ein Mitstreiter hatte nicht soviel Glück, er landete im Kofferraum eines Kombi's, weil er auf der Straße fuhr und NICHT auf dem Radweg. Dieser Kombi ging in die Eisen nach dem extrem knappen Überholvorgang und schupps landete der Mitstreiter im Kofferraum.

Das Ende war gewesen, das er eine Mitschuld von 35% bekommen hatte und das obwohl er sich im Straßenverkehr nicht auffällig verhält. NUR halt nicht IMMER auf Radwegen fährt. Aber genau das wurde als Begründung angeführt.
Benutzeravatar
Konkursus
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 969
Registriert: 13.08.2008, 09:11
Wohnort: zwischen Hamburg und Bremen
Kontaktdaten:

Beitragvon Konkursus » 21.12.2009, 14:56

knifflige Frage.

Grundsätzlich und aus dem Bauch heraus würde ich meinen, Du bekommst 30% Mitschuld. Vielleicht bin ich da zu emotional, weil ich Radfahrer, die den "falschen" Radweg benutzen einfach "liebe" (man denkt so leicht dran und schon passierts, mir allerdings zum Glück noch nicht). Ich liebe übrigens auch Radfahrer, die als Erwachsene mit jeder Selbstverständlichkeit der Welt auf Fußwegen fahren oder verkehrtherum durch Einbahnstraßen rasen, aber das ist wohl nicht das Thema.

Also gehe ich einmal anders an die Sache heran.

Das Landgericht ist damit befaßt, da keiner einen Schaden von mehr als 5.000,-- Euro hat, handelt es sich also um ein Berufungsverfahren. Wie also ist das erstinstanzliche Urteil gewesen?

Hättest Du in erster Instanz gewonnen, mutmaße ich, dass die gegnerische Versicherung das wohl akzeptiert hätte, denn es ging ja nicht um die Welt.
Ich denke deshalb, Du hast in der ersten Instanz 30% Mitschuld bekommen, dann mithilfe Deiner Rechtschutzversicherung Berufung eingelegt und jetzt voll gewonnen. War´s so????

Spannend, spannend.


Viele Grüße


Konkursus
Benutzeravatar
Con-Rad
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 346
Registriert: 26.07.2011, 23:28
Wohnort: Klecken
Kontaktdaten:

Das ganze Elend

Beitragvon Con-Rad » 22.12.2009, 23:34

Lieber Konkurzius ,
das ist ja das ganze Elend, dass sich die Behörden Über Gesetze hinwegsetzten und ungeeignete Asphaltstreifen zu benutzunspflichtigen Radwegen erklären. Wenn der Unfug dann beschildert ist, sollen wir verpflichtet werden, uns zu gefährden und Fußgänger zu erschrecken.
Das führt dazu, dass sich niemand mehr an irgendetwas hält und "Richtig oder Falsch" eher zu einer philosophischen Frage wird.

Ach ja: Das Landgericht entschied in erster Instanz und die Versicherung weiß noch nichts von ihrem Glück. Ich werde aber keine Berufung einlegen. Zuviel verraten? Glaube nicht.
Gruß Con-Rad
Die ganze Warheit mit Bildern unter:
www.radsport-buchholz.de
Benutzeravatar
Hanseaticer
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 146
Registriert: 27.07.2009, 11:06
Wohnort: Hamburg East

Beitragvon Hanseaticer » 05.01.2010, 15:10

Weihnachten ist rum ! :shock:
Benutzeravatar
Con-Rad
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 346
Registriert: 26.07.2011, 23:28
Wohnort: Klecken
Kontaktdaten:

Alle haben Recht!

Beitragvon Con-Rad » 06.01.2010, 11:44

Natürlich haben alle richtig getippt und die Rechtslage richtig eingeschätzt, alle Forums –Schreiber und alle, die auf unsere Homepage geantwortet haben.
Natürlich habe ich auch sofort gedacht 100% Anspruch, aber wenn dann ein Anwalt mit 30% Mitschuld kommt, die gegnerische Versicherung in das selbe Horn bläst und dann der eigene Anwalt als Experte für Verkehrsrecht diese Meinung bestätigt, kann das schon verunsichern.
Zuerst aus dem Urteil des Amtsgerichts:
„Dahinstehen kann, ob der in Richtung Harmstorf linksseitig neben der Fahrbahn befindliche Geh/Radweg für beide Fahrtrichtungen freigegeben war. Ein etwaiger Verstoß des Beklagten würde keine Mithaftung begründen, da auch in diesem Fall das Verschulden des Zeugen …. derart überwiegt, dass ein etwaiger Verstoß des Beklagten gegen die Verpflichtung, den Radweg zu benutzen dahinter zurücksteht……..“

Die ganze Geschichte:
Eines schönen Nachmittags, es war ein milder Frühlinstag, fuhr ich die Umgehungsstraße um Rahmelsloh, als ein älterer Mercedes von rechts aus einer Seitenstraße kommend, kurz stoppte. Er hatte mich schon von weitem durch seine forsche Fahrweise gewarnt, aber durch sein Stoppen und dem Blickkontakt ermutigt rollte ich zügig weiter um den Fahrer nicht unnötig aufzuhalten. Direkt vor mir preschte er dann doch los. Ausweichen und bremsen? Zuerst glaubte ich in die Fahrertür zu knallen aber durch seine extreme Beschleunigung hatte ich Hoffnung hinter ihm durchzukommen. Ich stieg dann doch über den Kofferraum ab. Nach kurzem Zögern hielt er dann an.
„Is’ ja nix passiert“ rief er hinter seiner schwarzen Sonnenbrille und wollte schon weiter, aber das konnte ich verhindern.
Als der Schaden ersichtlich wurde, behaupteten er und seine Freundin, sie hätten mich nicht gesehen.
Irgendwie war sofort auch sein Vater, Versicherungsmakler, zur Stelle.
Die Polizei kam eine halbe Stunde später, nahm den Schaden und den Sachverhalt auf. Alles eindeutig. Der Polizist erzählte mir dann noch, er sei selbst Rennradfahrer und benutze nie den Radweg, aber als Polizist müsste er mich der Form wegen verwarnen, nicht den linken Radweg benutzt zu haben, und tatsächlich prangte dort auch ein entsprechendes Schild, wie es von den Behörden so großzügig und gesetzeswidrig verstreut wird.
Zuerst wollte ich am Rad etwas biegen und mit mit eigener Kraft nach hause, aber dann ließ ich mich von dem Vater fahren.
Die Verletzungen fotografierte ich erst mal selbst bevor ich mit dem Auto zum Krankenhaus fuhr, um sie für die Versicherung aufnehmen zu lassen. (beide Knie, Ellenbogen, Hand) Am Montag erst mal mit dem Rad zum Fahrradcenter, um den Schaden bewerten zu lassen und dann gleich zum Anwalt, um der Versicherung Dampf zu machen. Erstens hat man als Geschädigter natürlich einen Anspruch darauf und zweitens feixen sich die Versicherungen was, wenn man es ohne versucht. Da kann man lange warten…
Immerhin summierte sich mein Anspruch auf über 2000,-€.
Die erste Reaktion war ein Schreiben eines Anwalts, der den Vater als Eigentümer des Autos vertrat. Es waren Kratzer am Fahrzeug, (1400,-€) entstanden und wegen „verbotener Benutzung des Radwegs in der Gegenrichtung“ hätte ich 30% Mitschuld. Er legte eine entsprechende Forderung über 400,-€ bei. Das war wirklich lustig. Natürlich antworte ich auf so einen Witz nicht.
Die Versicherung bediente sich wie erwartet aller Tricks, um die Zahlung hinauszuzögern (Akte noch beim Staatsanwalt).
Wie üblich wurden die Sachschäden sehr großzügig bewertet aber die Verletzungen niedrig angesetzt. Ein guter Deal für den Radfahrer? Sicher, aber die Versicherungen drücken so die Bewertungen der Personenschäden insgesamt, was bei schwereren Unfällen zu Einsparungen führen. In den Auflistungen z.B. des ADAC kommt es so zu viel zu niedrigen Bewertungen bei Personenschäden. Auf jeden Fall ein guter Deal für die Versicherungen!
Die Versicherung bestand aufgrund des Vermerks der Polizei auf eine Teilschuld von 30% und mein Anwalt erklärte, dass das nicht zu vermeiden sei.
Nun hatte sich auch der gegnerische Anwalt wieder bemerkbar gemacht, bedauerte seinen Irrtum und beharrte trotz anderer Voraussetzungen auf 30% Mitschuld und seiner damit verbundenen Forderung.
Inzwischen hatte ich die Unfallstelle besucht um die Situation mit Fotos zu dokumentieren.
Hatte nicht ein Lieferwagen in der Kreuzung vorher den Radweg blockiert?
Dabei entdeckte ich, dass in der Kreisverkehr –Kreuzung vor der Unfallstelle kein Schild war, das auf einen linksseitigen Radweg hinwies. Aus Rahmelsloh kommend war der entsprechende Abschnitt also gar kein linksseitiger Radweg oder nicht als solcher zu erkennen. Dafür ist er auch zu schmal. Der linksseitige Radweg beginnt somit erst an der Unfallkreuzung.

Mein Anwalt berief sich auch auf ein Urteil des OLG Köln (NZV 194, 278), das ich durch einen Hinweis im Forum entdeckt hatte.
Es verneint die Radwegebenutzungspflicht ausdrücklich nicht nur, wenn der Radweg sich in einem solch schlechten Zustand befindet, dass er gar nicht genutzt werden kann, sondern auch (schon) dann, wenn „das schnelle Befahren mit dem Rennrad nicht möglich war, der Weg aber bei reduzierter Geschwindigkeit“ hätte benutzt werden können. Der Radfahrer kann den Radweg verlassen, wenn er schneller fahren will und kann, als der Radweg es zulässt.
Trotzdem beharrte die Versicherung auf nun 20% Teilschuld und zahlte mit der Drohung, sie könnte die ihre großzügige Haltung ändern, sollte ich auf 100% Auszahlung bestehen. Sie berief sich wieder auf den Irrtum im Polizeibericht. Natürlich beauftragte ich meinen Anwalt die 100% einzuklagen, was nach dem inzwischen vorliegenden Urteil kein Problem seien dürfte.
Inzwischen hatte ich aber Post vom Amtsgericht Tostedt bekommen. Die Gegenseite versuchte tatsächlich ihre Forderung einzuklagen.
Nun lag meine Argumentation fest und ich antwortete erfolgreich ohne meinen Anwalt zu bemühen.

Ich hoffe, dieser Bericht trägt etwas zu unserer Rechtsicherheit bei.
Ich selbst nutze, besonders wenn ich allein fahre, oft Radwege, bin aber der Meinung, dass das meist und besonders in Ortschaften wesentlich gefährlicher ist, als auf der Straße zu fahren.
Die ganze Warheit mit Bildern unter:
www.radsport-buchholz.de
Benutzeravatar
Grotefend
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 519
Registriert: 29.05.2007, 19:17
Wohnort: Hamburg-Bahrenfeld

Beitragvon Grotefend » 06.01.2010, 12:34

Freut mich, daß du vollen Schadensersatz beanspruchen kannst (übrigens auch, daß ich dies so vorhergesagt hatte). Laß dich nicht von der Versicherung ins Bockshorn jagen und bestehe auch auf Zahlung der restlichen 20 %.

Was lernen wir daraus? Die Beachtung der Verkehrsregeln sind das Eine, die Haftung im Falles eines Schadens das Andere. Beides hat nur bedingt miteinander zu tun.

Eine Frage noch: Ist das Ganze deinem Anwalt eigentlich gar nicht peinlich?

Ein Gruß zum neuen Jahr: Mögen dir und mir und allen anderen Radsportfreunden Begegnungen mit Zeitgenossen, wie du sie hattest, in Zukunft erspart bleiben.

Grotefend
Sonne in den Speichen sieht nur, wer sein Rad bewegt.
sonja1
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 1214
Registriert: 30.04.2008, 17:04
Kontaktdaten:

Re: Fakten

Beitragvon sonja1 » 13.01.2010, 14:40

Con-Rad hat geschrieben:Da ich das Urteil bereits kenne, habe ich den Fall auf die nötigsten Fakten geschrumpft.
Die ganze Posse ist viel komplizierter, blöder, närrischer.
Abgesehen von den verschiedenen Komponenten urteilt das Gericht grundsätzlich und ist daher für uns Radler wichtig.
Da in solchen Fällen auch von Fachleuten viel halbverdautes geäußert wird, ist das verworrene Problem oft interessanter als das klare Urteil.
Gerade das ist das Problem: Oftmals sind die Fälle viel komplizierter und dadurch nicht auf eine einfache Antwort zu reduzieren. Das macht die Juristerei so schwierig. Du hättest daher auch die Einzelheiten des Unfalls vorher nennen müssen, um den anderen Usern eine vernünftige Beurteilung zu ermöglichen. Der Hinweis, daß der Unfallgegner durch sein Verhalten signalisierte, daß Du weiterfahren kannst, ist hier von entscheidender Bedeutung und hätte nicht verschwiegen werden dürfen.

Das Urteil, wie Du es nun vorgestellt hast, hat meiner Meinung nach keine grundsätzliche Bedeutung, sondern ist eine sehr individuelle Einzelfallentscheidung. Das Gericht hat nämlich offensichtlich geäußert, daß Dein Verschulden - unabhängig davon, ob es hier zu verneinen oder zu bejahen ist - in diesem Einzelfall keine Rolle spielt, weil das Fehlverhalten des Unfallgegners so erheblich war, daß es zu seiner Alleinschuld führt. Es ist keinesfalls eine Entscheidung darüber, ob und wann generell die Radwegbenutzungspflicht besteht.

Dies schreibt Dir eine radelnde Rechtsanwältin ...
Benutzeravatar
Con-Rad
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 346
Registriert: 26.07.2011, 23:28
Wohnort: Klecken
Kontaktdaten:

Das sehe ich nicht so

Beitragvon Con-Rad » 13.01.2010, 19:14

Liebe Sonja,
das sehe ich nicht so,
dem Gericht waren die Begleitumstände egal, die Vorfahrtveletzung alleine hat gereicht, um zu einem so "erheblichen Verschulden" zu führen, dass es für eine Alleinschuld reicht.
Damit sehe ich das Urteil als grundlegend an.
Übrigens habe ich inzwischen gegen die hartleibige Versicherung Klage eingereicht.
Gruß Konrad
Die ganze Warheit mit Bildern unter:
www.radsport-buchholz.de
GC
B-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 73
Registriert: 12.07.2009, 20:45
Wohnort: NOK

Beitragvon GC » 13.01.2010, 19:32

Ist das zufällig die Allianz?
Benutzeravatar
Con-Rad
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 346
Registriert: 26.07.2011, 23:28
Wohnort: Klecken
Kontaktdaten:

Nein, die Gothaer....

Beitragvon Con-Rad » 13.01.2010, 19:47

Ich glaube aber, dass die Versicherungen allgemein so drauf sind. Und ich vermute, die Verhältnisse werden bei uns eher noch amerikanischer, also schlimmer. Mich nervt besonders, dass man bei vielen Aktivitäten, besonders im Sportbereich, erst mal nachfragen muss, ob das der Versicherung auch genehm ist. Die mischen sich nach und nach immer mehr in unser Leben ein und drohen bei Ungehorsam nicht zu zahlen. So eingeschüchtert gibt es keine Gegenwehr. Die Diskusionen wann und unter welchen Umständen welche Versicherung zahlt, werden immer ausufernder. Und am Ende werden wir doch nur verarscht...

Con-Rad
Die ganze Warheit mit Bildern unter:
www.radsport-buchholz.de
Benutzeravatar
Con-Rad
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 346
Registriert: 26.07.2011, 23:28
Wohnort: Klecken
Kontaktdaten:

Noch ein wichtiges Urteil!

Beitragvon Con-Rad » 04.02.2010, 22:09

05.11.2009 12:03
Grundsatzurteil: Benutzungspflicht für Radwege darf nur eine Ausnahme sein

Regensburg (rad-net) - Radfahrer dürfen im Regelfall die Fahrbahn benutzen und können von Städten und Gemeinden nur im konkreten Ausnahmefall auf Radwege verwiesen werden. Das ist der Tenor eines Grundsatzurteiles des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, mit dem dieser jetzt die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt hat. Danach dürfen Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen. Damit hat sich der Kläger in zweiter Instanz gegen die Stadt Regensburg durchgesetzt, die nun zwei gemeinsame Geh- und Radwege von der Benutzungspflicht befreien muss.

Im konkreten Fall hatte die Stadtverwaltung einseitige gemeinsame Geh- und Radwege neben der Straße eingerichtet und durch blaue Schilder für beide Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht angeordnet. Die Zweirichtungswege führten durch Tempo-30-Zonen und außerorts entlang von Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde. Die Benutzungspflicht begründete die Stadt mit Sicherheitserwägungen.

Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte klar, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht (§ 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung - StVO).

Im vorliegenden Fall konnten die Richter eine solche Gefährdung nicht erkennen. Sie setzten dafür weitreichende Maßstäbe für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung und stellten in ihrer Urteilsbegründung fest, es müsse davon ausgegangen werden, dass auch in zahlreichen anderen Fällen die Radwegebenutzungspflicht widerrechtlich angeordnet wurde. Damit bestätigte das Gericht, dass die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht – und damit das Verbot für Radfahrer, auf der Fahrbahn zu fahren – die Ausnahme sein muss.

Bereits seit dem 1. September 1997 sieht die Straßenverkehrsordnung das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich eingehend mit dieser Rechtslage auseinandergesetzt und hat die Straßenverkehrsordnung jetzt entsprechend konsequent ausgelegt.

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gilt formal nur für Bayern, erlangt aufgrund seiner ausführlichen Begründung aber den Charakter eines Grundsatzurteils, an dem sich voraussichtlich auch Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern orientieren werden.

Gesehen auf der Seite des Hamburger Radsportverbandes http://www.radsport-hh.d
Die ganze Warheit mit Bildern unter:
www.radsport-buchholz.de
Benutzeravatar
Dreckschleuder
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 1008
Registriert: 17.09.2008, 16:07
Wohnort: Aue-Land

Einschränkung Radegenutzungspflicht? Bundeverwaltungsgericht

Beitragvon Dreckschleuder » 05.12.2010, 23:37

Vielleicht ändert ja das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts etwas an der unsinnigen Pflicht zur Nutzung von vielfach untauglichen und gefährlichen Radwegen.

Das Urteil vom 18. November 2010 "BVerwG 3 C 42.09" sagt aus, daß die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur rechtmäßig ist, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnissen eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt.

Das ist nicht automatisch das Ende der Radwege. Aber vielleicht kann man auf Basis eines solchen Urteils das Entfernen der sehr großzügig aufgestellten Schilder (237 - Radfahrer, 240 - gemeinsamer Fuß- und Radweg, 241 - getrennter Fuß- und Radweg) erstreiten.

Ich benutze im Osten und Nordosten von Hamburg die Radwege seit langem nicht mehr, da mir das Unfallrisiko viel zu groß ist.

Wie also kann man erreichen, die Schilder zu entfernen?
Freude am Radfahren!
cas
Hobby-Schreiber
Beiträge: 15
Registriert: 02.02.2008, 16:23

Re: Wichtiges Urteil: Wer hätte das gedacht?

Beitragvon cas » 30.12.2010, 11:08

Gericht Celle?

Wer die Vorfahrt nimmt hat Schuld. Du hättest ja auch ein Moped fahren können.
Nach meinen Erfahrungen und Erkenntnissen hat Radweg oder nicht mit der Schuldfrage vor Gericht nichts zu tun. Die Versicherungen versuchen diesen Gag immer wieder. Genau wie den mit kein Helm getragen.

Mein Anwalt hatte gegen Zicken der Versicherung eine gute Waffe. Es wurde immer noch etwas gefunden. Noch etwas mehr war kaput. Meine Gesundheit noch nicht wiederhergestellt. Speziell die Arztkosten gehen ja nicht auf Krankenkasse sondern den Unfallverursacher, so mein Wissensstand.
Letztendlich war die Versicherung beiden Fälle (ist schon etwas her) froh, das ich unterschrieben hatte das ich keine weiteren Ansprüche mehr hätte. Das ist Dein Druckmittel.

Übrigens greifen viele Autofahrer auf ADAC empfohlene Anwälte zurück.

Du selbst solltest die Situation vorbereiten: Warum war der linksseite Radweg keine Alternative? Auszüge aus Statistiken zur gefrährlichkeit des linksseitigen Radweges. Entsprach der Radweg den gesetzlichen Vorgaben. Mindestbreite? Wie war der Straßenbelag und die Wegführung dort. Das kann dein Analt nicht tun.

Du warst doch beim Arzt mit Deiner Verletzung?! Anzeige an den Pkw-Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung?
Das Agieren des gegenrischen Anwalt würde ich zum Anlass nehmen einen Strafantrag an den Fahrer zu stellen - liegt bei der Polizei bereit.

Die Tricks sollte Dein Anwalt aber kennen. Scheint aber nicht so der schlaueste zu sein?
Benutzeravatar
Con-Rad
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 346
Registriert: 26.07.2011, 23:28
Wohnort: Klecken
Kontaktdaten:

Beitragvon Con-Rad » 30.12.2010, 14:01

Ja klar, durch die Verzögerung ist es für die Versicherung nicht billiger geworden! Auch bei mir sind nachträglich Schäden aufgetaucht.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Sachschäden grosszügig beglichen werden, dafür aber beim Schmerzensgeld unglaublich geknausert wird. Der Grund scheint mir zu sein, dass die Statistik, u. a. des ADAC, die zur Bewertung herangezogen wird, von den Versicherungen kollektiv nach unten geschummelt wird. Die Opfer freuen sich über die Zahlungen für die Sachschäden und nehmen das geringe Schmerzensgeld dafür gern hin. Passiert etwas größeres, verhindert die so nach unten manipulierte Statistik eine angemessene Entschädigung.

Stimmt, mein Anwalt hat sich als Depp herausgestellt. Allerdings wird bei Unfällen immer zuerst nach Teilschuld Ausschau gehalten. Aus dem Urteil geht auch hervor, dass die Richter keine Lust haben, sich mit Details auseinanderzusetzen.
Die ganze Warheit mit Bildern unter:
www.radsport-buchholz.de
Benutzeravatar
Reisender
A-Lizenz-Schreiber
Beiträge: 336
Registriert: 28.02.2011, 22:43

Beitragvon Reisender » 02.03.2011, 00:16

Welche Versicherung war es denn? Brauchst es ja nicht ganz ausschreiben.
Ich bin eigentlich ziemlich froh noch immer eine Verkehrsrechtschutz zu haben. ;)
tommi
Hobby-Schreiber
Beiträge: 17
Registriert: 05.05.2011, 15:27

Beitragvon tommi » 19.05.2011, 11:58

Naja, eigentlich hättets du den Radweg ja benutzen müssen, wenn er denn befahrbar war. Also sind juristisch gesehen 30% Anteil in Ordnung, aber aus menschlicher und/oder ethischer Sicht finde ich es eine Frechheit.
Zuletzt geändert von tommi am 25.02.2015, 13:49, insgesamt 1-mal geändert.

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast