Die Freunde dieser Veranstaltung werden es wohl nicht hören/lesen wollen, aber ich möchte das Thema CM im Bezug auf Genehmigung und Haftung ansprechen. Weniger, um es den Teilnehmern zu vermiesen. Vielmehr, um die Veranstalter/Hintermänner ein wenig zum Nachdenken anzuregen. Denn auch wenn bisher alles glatt lief..die Sache kann ziemlich teuer werden. Gleiches gilt für Q-P-E. Auch hier wird sich in einer Grauzone bewegt...wenn nicht sogar drüber. Aus diesem Anlass hab ich mich mal ein bissl im Netz auf die Suche gemacht, um zu erfahren, was man denn als Ausrichter so alles darf, kann und muss.Helmut hat geschrieben:Die etwas über tausend... Teilnehmer stellten eine Verdoppelung gegenüber dem Dezember des letzten Jahres dar. Dies, obwohl die Anmeldezahlen auf der Facebook-Veranstaltungsseite.....
Diese Seite brachte dabei die wichtigsten Erkenntnisse
http://www.wrsv.de/filerepository/Y9q7Y ... TuTgvS.pdf
Im Bezug auf die CM braucht man sich nicht lange zu streiten, ob es sich um eine Radsportveranstaltung handelt oder nicht. Sie ist eine. Die Argumentation eines zufälligen Zusammentreffens würde vor keinem Gericht bestand haben. Allein schon ein Aufruf bei FB reicht aus, um nicht mehr von Zufälligkeit ausgehen zu können. Und auch eine gemeinsame "Radtour", würde man die CM als solche deklarieren, müsste aufgrund der Teilnehmerzahl (über 100) definitiv angemeldet und genehmigt werden.
Eine Genehmigung der Stadt wäre bei einer CM sicherlich das kleinste Problem. Bisher wurde sie schließlich auch stets geduldet.
Definitiv problematisch ist die Tatsache, dass der oder diejenigen, die zu dieser Veranstaltung aufrufen (z. B. bei FB) rechtlich definitiv als Veranstalter gelten. Und damit einhergehend stehen sie in der Pflicht:
a. Das Genehmigungsverfahren abzuwickeln.
b. Die Einhaltung der STVO sowie die für die Veranstaltung behördlich auferlegten Auflagen (z. B. Absperrungen, WCs, Sanitäter etc.) sicherzustellen.
c. Das Haftungsrisiko zu tragen!!! Dazu habe ich den Text aus dem Link mal kopiert:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, .........., das Eigentum ..........eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (§ 823 /Abs. 1 BGB)
Wichtig: Ein allgemeiner Haftungsausschluss in der Ausschreibung, Meldung, Programmheft, mittels Durchsage am Start ist unwirksam, wenn sich der Ausschluss auf die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und auf grobes Verschulden bezieht (§ 309/Nr. 7 BGB). Hinweis: Diese Bestimmung wurde bereits 2002 ins BGB aufgenommen, ist aber bei vielen Vereinen nicht bekannt. Es genügt bereits die fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen. Für Sachschaden oder Diebstahl ist ein Haftungsausschluss möglich.
Hinweis: Damit die Behörde nicht für Schäden aufgrund der Inanspruchnahme der Erlaubnis haftet, wird eine Freistellungserklärung
verlangt . Außerdem muss der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung vorlegen, siehe VwV zu § 29 StVO, Randnummern 18 - 20. Das Haftungsrisiko bleibt somit beim Veranstalter.
Völlig unabhängig, ob eine Veranstaltung nun angemeldet oder illegal stattfindet, steht der Veranstalter in der Haftung. Und das kann richtig teuer werden. Wer bei einer CM stürzt und sich was bricht, wird wohl kaum klagen wollen. Was aber passiert, wenn z. B. ein geparkter PKW versehentlich beschädigt wird? Was, wenn einer der Teilnehmer so unglücklich stürzt, dass er Spätfolgen hat oder verstirbt?
RICHTIG! Man versichert sich gegen diese Risiken!
http://www.eventassec.de/html/event/veranstaltung.html
Bei 1.000 Teilnehmern sind das nämlich grade mal 200 €. Wenn man das auf die Teilnehmer umlegt....lächerlich! Kann sich jeder leisten!
P.S.: Sehr interessant fand ich, als jemand der hin und wieder mal ein Rennen fährt, übrigens auch zu erfahren, dass sich ein Veranstalter nicht aus der Haftung stehlen kann. Wer kennt nicht diese Ausschreibungen, in denen steht, dass der Veranstalter keine Haftung übernimmt und man mit seiner Anmeldung versichert, man sei ausreichend Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversichert. Alles Unsinn. Passiert dir was, haftet die Versicherung oder der Veranstalter, wenn dieser nicht versichert ist. Ohne wenn und aber!
Gilt leider auch für Forumstouren!!!!!