Nun liegt auch der
neue Verordnungstext aus Schleswig-Holstein vor. Zum Thema „kontaktarmer Sport“ steht dort in § 6 Abs. 11:
(11) Abweichend von Absatz 3 Nummer 6 können öffentliche und private Sportanlagen draußen für den Sport- und Trainingsbetrieb für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sportarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden:
1. der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
2. der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
3. insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
4. Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
5. eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
6. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten sowie
7. weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.
Abweichend von Absatz 3 Nummer 3 dürfen Sportgeräte für den Sport unter freiem Himmel vermietet werden.
Die Einreise zu Freizeitzwecken für die Ausübung kontaktarmen Sports ist dann ab dem 4. Mai auch wieder erlaubt
. Herzlich Willkommen, Hans47
Ich habe dann mal interessehalber auf der
Seite des DOSB nachgesehen, was dort noch so steht. Da gibt es ganz allgemein
„10 Leitplanken“ und dann noch sportartspezifische Hinweise. In der Liste der Sportarten gibt es beim BDR verschiedene PDF´s zu den unterschiedlichen Disziplinen. Warum dort aber Cross fehlt, habe ich nicht verstanden
. In dem
PDF zum Thema Straßenradsport steht auch nicht viel drin. Das interessanteste ist wohl die Regelung, daß eine Trainingsgruppe maximal 5 Personen umfassen soll.
Dann hab ich noch in der Rubrik
„Radwandern“ was zum Thema RTF´s gefunden. Wenn ich das so lese, sind RTF´s de facto eigentlich nicht durchführbar und unattraktiv
. Auszüge gefällig? Hier sind sie:
- vereinslose Teilnehmer sind nicht zugelassen
- Einbahnstraßensystem ist in allen Orgabereichen einzurichten
- zeitversetzter Teilnehmerstart in Zweiergruppen
An den Kontrollpunkten gilt:
- ggf. kann über die Ausgabe von Einmalhandschuhen für die Teilnehmer nachgedacht werden
- Ein Spuckschutz muss eingerichtet werden
Und unterwegs:
- Einzelfahren mit Mindestabstand von 30- 50 Metern ist die aktuelle Vorgabe
- Windschattenfahren ist strikt verboten; keine „Rudelbildung“ auf der Strecke
Bei diesen Vorgaben richte ich mich darauf ein, dieses Jahr keine RTF fahren zu können
. Das war bisher zwar auch schon unwahrscheinlich, aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Und das ist heute…