Der Velotörn Bremen, der für den 8. und 9. September 2018 geplant war, muß leider ausfallen. Die zuständige Behörde hat Genehmigungsauflagen gestellt, die der Veranstalter nicht erfüllen will und kann. Der Veranstalter schreibt dazu auf seiner Homepage:

Unser attraktiver, frischer Rundkurs mit leichten topographischen Anforderungen erlangte vor Monaten den Status „genehmigungsfähig“.

Die Forderung das Bremer Amtes für Straßen und Verkehr (ASV) nach zusätzlichem Schutz der Streckenflanken im Bereich der Hochstraße und Brückenpassagen wirkte zunächst kurios, da der Fahrbahnrand durch Bürgersteig, Leitplanke und Zusatzgeländer durchgehend gesichert ist. Selbst für Motorradfahrer reicht der bestehende Schutz im täglichen Straßenverkehr aus, für auf diesem Streckenabschnitt bereits ausgetragene Radsportveranstaltungen auch. Auch die ADFC-Hochstraßentour kommt alljährlich mit tausenden weniger geübten Fahrradfahrer(inne)n ohne zusätzlichen Schutz zur Austragung.

Die finale Genehmigungsauflage des ASV forderte vom VELOTÖRN zur Überraschung der Beteiligten jetzt offiziell einen 2 m hohen Bauzaun auf etwa 5 km Länge! Ein Dringlichkeits-Meeting beim Senator für Verkehr zeigte die ASV-Führung nicht kompromissbereit, obwohl der VELOTÖRN anbot, die zweispurige Hochstraße ausschließlich links vom Mittelstreifen zu befahren, um jegliches Gefahrenpotenzial auszuschließen. Wir sind nach diesem Entscheid weder bereit noch in der Lage, die Zaun-Pflicht umzusetzen, zumal unsere aktuellen Experten-Vorschläge den Sicherheitsaspekt für Teilnehmer/innen des VELOTÖRN übererfüllt hätten.

Da in Bremen offenbar mit unterschiedlichen Maßen gemessen wird, müssen wir schweren Herzens den 3. VELOTÖRN BREMEN absagen.